14.09.2023 - 5.3 Aufstellungsbeschluss über die 5. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Reinke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:
- Der Flächennutzungsplan der Reuterstadt Stavenhagen soll im Rahmen der 5. Änderung wie folgt geändert werden:
Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,8 ha und umfasst die Flurstücke 91/22 (tlw.) 91/33 (tlw.), 254/2 (tlw.), 255/4 (tlw.), 256/5 (tlw.), 258/5 (tlw.), 259/5 (tlw.), 260/5 (tlw.), 264/5 (tlw.), 265/2, 266/2, 267/2, 271/6 (tlw.) und 271/15 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für Bahnanlagen und Flächen für die Landwirtschaft.
- Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ der Reuterstadt Stavenhagen.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,6 MB
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