10.10.2023 - 5.3 Tourismusregion "Mecklenburgische Schweiz"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ivenack
- Datum:
- Di., 10.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack beschließt die Bildung einer Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ im Verbund mit der Reuterstadt Stavenhagen, der Stadt Malchin und der Peenestadt Neukalen sowie der Gemeinde Basedow. Grundlage bildet der § 4a KurortG M-V.
Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt.
Die Gemeinde Ivenack, die Reuterstadt Stavenhagen, die Stadt Malchin und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinde Basedow werden bis zum Saisonbeginn 2024 die jeweiligen Satzungen zur Erhebung einer Kurabgabe beschließenden. Die Satzungen sollen in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ harmonisiert werden.
Weiter ist beabsichtigt, das AVS-Meldescheinsystem im Rahmen des Projektes „Modellregion Seenplatte Rundum“ für die Erhebung der Kurabgabe zu nutzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,1 kB
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(wie Dokument)
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510,9 kB
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