19.10.2023 - 6.6 Tourismusregion "Mecklenburgische Schweiz"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Do., 19.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ritter fragt, ob man dazu mit der Verwaltung in Malchin Kontakt aufgenommen hat, da dort der Beschluss zur Tourismusregion abgelehnt wurde.
Herr Guzu hat mit der Verwaltung gesprochen. Die Verwaltung hätte die Zustimmung des Beschlusses begrüßt. Nun wartet man ab, wie in Stavenhagen entschieden wird.
Herr Wickel fragt, ob es nur um eine Kurabgabe geht oder auch darum, im Tourismus etwas zu bewegen. Herr Guzu antwortet, dass in der Tourismus-AG die Idee entstand, eine gemeinsame Tourismusregion zu gründen. Es geht hauptsächlich um die regionale Vernetzung und Vermarktung.
Herr Hein fragt, was unter dem Begriff Harmonisierung der Kurabgabe zu verstehen ist, ob eine einmalige Zahlung dann auch für andere Städte gilt. Herr Guzu bestätigt das.
Herr Trautmann fragt, ob man daraus dann ein Leitbild machen kann. Herr Guzu erklärt, dass Herr Jahn ein Leitbild für den gesamten Amtsbereich vorbereitet hat. Wenn es zur Bildung einer Tourismusregion kommt, wird für die Region ein Leitbild erstellt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Bildung einer Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ im Verbund mit der Stadt Malchin und der Peenestadt Neukalen sowie den Gemeinden Ivenack und Basedow. Grundlage bildet der § 4a KurortG M-V.
Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt.
Die Reuterstadt Stavenhagen, die Stadt Malchin und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow werden bis zum Saisonbeginn 2024 die jeweiligen Satzungen zur Erhebung einer Kurabgabe beschließenden. Die Satzungen sollen in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ harmonisiert werden.
Weiter ist beabsichtigt, das AVS-Meldescheinsystem im Rahmen des Projektes „Modellregion Seenplatte Rundum“ für die Erhebung der Kurabgabe zu nutzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,1 kB
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510,9 kB
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