10.12.2024 - 5.3 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ der Gemeinde Ivenack

 

  1. Für das 3,12 ha große Gebiet in der Gemarkung Ivenack, Flur 6, Flurstück 156 und Flur 4, Teilfläche aus Flurstück 54, südlich des Seeweges, westlich des Eichenweges sowie nördlich und östlich landwirtschaftlicher Flächen soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bereitstellung von 13 Ferienhausgrundstücken mit einer Gesamtanzahl von 222 Betten;
  • Absicherung der verkehrlichen und medientechnischen Erschließung;
  • Berücksichtigung umweltrechtlicher und landschaftspflegerischer Aspekte durch entsprechende planungsrechtliche Vorgaben.

 

  1. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gartenanlage Ivenack“ überplant. Es wird bestimmt, dass der unterliegende Bebauungsplan nicht aufgehoben wird.

 

  1. Das Verfahren soll auf der Grundlage des § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – geführt werden.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ivenack ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB abgesehen, weil in einer noch bekanntzugebenden Frist Gelegenheit gegeben wird, sich zur Planung zu äußern.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB abgesehen, weil in einer noch bekanntzugebenden Frist Gelegenheit gegeben wird, zur Planung Stellung zu nehmen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis: 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=33284&selfaction=print