24.07.2025 - 5.6 Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gropp möchte wissen, was in 20 Jahren mit der Anlage passiert. Da für Solaranlagen immer mehr Freiflächen verschwinden, würde sie eine andere industrielle Nutzung bevorzugen.

Herr Wickel hat in der Presse gelesen, der Landkreis hätte das Vorhaben abgelehnt.

Herr Rißer informiert, dass eine B-Plan-Änderung gemacht werden soll, über die die Stadtvertreter beschließen müssen. Er möchte, dass eine Rückbauverpflichtung der PV-Anlage in den städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen wird. Außerdem macht die Anlage nur Sinn, wenn der Strom auch gespeichert werden kann.

Frau Strobl informiert, dass Speicherkapazität durch den Vorhabenträger bereits vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat in der aktuell geltenden Baunutzungsverordnung ausdrücklich festgelegt, dass in Industriegebieten auch PV-Freiflächenanlagen zulässig sind. Auf Seite 5 des Entwurfs der Begründung ist der § 9 BauNVO zitiert:

(…)

(2) Zulässig sind

1. Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder

Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser,

Lagerplätze und öffentliche Betriebe…

 

 

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Beschluss:

Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/1 „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ der Reuterstadt Stavenhagen

 

  1. Für das 3,4 ha große Gebiet in der Gemarkung Basepohl, Flur 1, Flurstücke 14/45 und 14/46 soll der Bebauungsplan Nr. 3/I geändert werden. Ziel der Planänderung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebiets als Industriegebiet nach § 9 BauNVO für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

  1. Das Verfahren soll auf der Grundlage des § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – geführt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB abgesehen, weil in einer noch bekanntzugebenden Frist Gelegenheit gegeben wird, sich zur Planung zu äußern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

12

7

4

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=36163&selfaction=print