13.10.2025 - 6.2 Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung ...

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Wortprotokoll

Herr Meißner stellt die Planinhalte und den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das neue Distributionszentrum der Fa. Dachser vor.

So wird es eine kompaktere Bebauung, eine größere Gebäudehöhe und einen höheren Versiegelungsgrad geben. Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Gutachten sind ebenso Planinhalt wie die Kompensation der Eingriffe durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen.

Das Planverfahren soll vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises im Sinne des § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen stimmt dem Antrag der Dachser SE auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Basepohler Schlag“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er beläuft sich auf etwa 3,8 ha und umfasst die Flurstücke 13/25 und 14/39 der Flur 2 in der Gemarkung Basepohl.
  2. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Distributionszentrums mit Hochregallagern geschaffen werden.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger gemäß § 4 Abs. 1 BauGB öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Sämtliche Planungskosten die mit der Bebauungsplanänderung entstehen, übernimmt der Vorhabenträger. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Stavenhagen geschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=36847&selfaction=print