25.11.2025 - 5.2 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuters...

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Wortprotokoll

Herr Müller fragt, was passiert wenn die Verbandsversammlung den Beschluss zur Senkung des Beitrages nicht fasst.

 

Frau Neumann vertritt die Stadt Stavenhagen in der Verbandsversammlung und hat in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Beschlüsse immer wie vorgeschlagen auch gefasst werden. Da es sich diesmal um eine Beitragssenkung handelt, geht sie auch davon aus, dass der Beschluss gefasst wird.

 

Herr Kokel kann nicht nachvollziehen, warum die Stadt an 2 Wasser- und Bodenverbände zahlen muss.

 

Frau Neumann erklärt, dass die Wasser- und Bodenverbände auf Grund des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) für die Gewässereinzugsgebiete gegründet wurden. Die Gewässereinzugsgebiete sind in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführt. Nach diesem Gesetz sind die Gemeinden Mitglieder der Verbände. Das Gebiet der Stadt Stavenhagen liegt in Wassereinzugsgebieten von 2 Wasser – und Bodenverbänden und daher muss die Stadt auch an 2 Verbände zahlen.

 

Herr Kokel fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Verbände zusammengelegt werden. Daraus könnten sich Kosteneinsparungen ergeben, die sich positiv auf die zu zahlenden Beiträge auswirken könnten. Kann die Stadt dazu eine Anfrage stellen?

 

Frau Neumann antwortet, dass dies keine Entscheidung der Kommunen ist. Dazu müsste das Land eine Entscheidung treffen. Eine Anfrage müsste ans Land gestellt werden. Frau Neumann gibt den Hinweis, dass diese Anfrage über einen Landtagsabgeordneten direkt im Landtag gestellt werden sollte.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ mit Sitz in Jarmen ab dem Jahr 2026.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 3.Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ mit Sitz in Jarmen mit der Anlage 1.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

7

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage