29.01.2026 - 5.7 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit

 

                                      2026/SVS/236 Annahme einer Spende

                                                              Fritz-Reuter-Festspiele 2026

 

an sich.

 

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Herr Rißer eröffnet die Sitzung der Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen und begrüßt die anwesenden Stadtvertreter, Verwaltungsmitarbeiter, Gäste sowie die Vertreterin des "Nordkurier".

Danach stellt er die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Von 14 Stadtvertretern sind 12 anwesend, 2 Stadtvertreter fehlen entschuldigt.

Im Anschluss gibt Herr Rißer die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung bekannt. Es gibt keine Änderungen. Er bittet um Zustimmung zur Tagesordnung:

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

12

12

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

 

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