05.02.2026 - 5.3 Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung ...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich entlang der B 104, nach Norden durch das Waldstück an der B 104 und nach Süden durch die Wassergräben begrenzt, mit einer Größe von etwa 160 ha und die dazu einbezogenen Flurstücke 1/1, 1/2, 2, 76-81, 86-89, 92/1, 93-98, 100-111 und 113-119 der Flur 1 der Gemarkung Galenbeck sowie der Flurstücke 7/1, 8/1, 9/1 und 10/1 der Flur 4 der Gemarkung Ritzerow wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ritzerow aufgestellt.

 

  1. Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in die Darstellung als sonstiges Sondergebiet „Agri-PV-Anlage“.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit soll in Abstimmung mit der Gemeinde Ritzerow das Büro MIKAVI Planung GmbH in 17349 Schönbeck beauftragt werden.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Die Übernahme aller mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten ist in einer Kostenübernahmevereinbarung sowie in einem städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) zwischen der Gemeinde Ritzerow und dem Vorhabenträger zu regeln.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

     

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

5

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38500&selfaction=print