24.02.2026 - 6.4 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuters...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 24.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Herr Baumgarte fragt, was die berechneten Gebühren sind.
Frau Neumann antwortet, dass es sich dabei um die kostendeckenden Gebühren handelt.
Herr Müller macht den Vorschlag, dass man auch die kostendeckenden Gebühren beschließen kann.
Frau Neumann macht den Vorschlag, dass die berechneten Gebühren dann auf volle Eurobeträge gerundet werden.
Herr Robeck schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Die Gebühren werden in Höhe der berechneten Gebühr, gerundet auf volle Eurobeträge, festgesetzt. Bei der Tarifstelle 3.7 Bescheinigungen gemäß §§ 7 h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommenssteuergesetz (EstG), § 82g wird die Gebühr auf 50 € festgesetzt.
Er lässt darüber abstimmen:
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung von
Verwaltungsgebühren.
2. Die Stadtvertretung beschließt die 2.Satzung zur Änderung der Satzung der
Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(Verwaltungsgebührensatzung) mit folgender Änderung:
Die Gebühren werden in Höhe der berechneten Gebühr, gerundet auf volle
Eurobeträge festgesetzt.
Bei der Tarifstelle 3 Bauamt
3.7 Bescheinigungen gemäß §§ 7 h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6
Einkommenssteuergesetz (EstG), § 82g wird die Gebühr auf 50 € festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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449,5 kB
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2
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212,7 kB
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