23.02.2026 - 6.2 Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag für die 1...

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Wortprotokoll

Herr Rißer spricht die Rückbauverpflichtung und den Abschluss eines Durchführungsvertrages an. Da es sich vorliegend nicht um die Änderung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes handelt, wird auch kein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die Rückbauverpflichtung wird bis zur Beschlussfassung durch die Stadtvertretung in den Vertragsentwurf eingearbeitet und somit auf öffentlich-rechtlicher Basis gesichert. 

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung Stavenhagen beschließt den Abschluss des Städtebaulichen Vertrages über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ in seiner vorgelegten Form.

  

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

0

8

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage