Beschlussvorlage - 2021/AA/0014
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Stavenhagen zum 31.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Judy Autrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen
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Entscheidung
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09.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss mit Prüfbericht vom 23.02.2021 geprüften und mit dem Prüfvermerk des Rechnungs-prüfungsausschusses des Amtes Stavenhagen vom 23.02.2021 versehenen Jahresabschluss des Amtes Stavenhagen zum 31.12.2019 sowie den Schlussbericht über die erfolgte Prüfung für das Jahr 2019 fest.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss des Amtes Stavenhagen zum 31.12.2019 ist am 23.02.2021 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüft worden (Prüfungsvermerk siehe Anlage).
Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern) geführt.
Die Bilanzsumme beträgt 6.387.644,16 EUR
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 298.111,21 EUR
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 4.872,47 EUR
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss
des Amtes Stavenhagen. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens des Amtes Stavenhagen für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der dem Amtsausschuss vorzulegen ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Amtes Stavenhagen keine ergänzenden Feststellungen gemacht.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen Fest-stellungen geführt.
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja |
| Nein |
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1. Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)
€ | 2. Jährliche Folgekosten/ -lasten
€ | 3. Finanzierung/ Eigenanteil (i.d.R.=Kreditbedarf)
€ | 4. Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € | ||||
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit: HH-Jahr: Sachkonto: | Veranschlagung im Finanzhaushalt mit: HH-Jahr: Finanzkonto: |
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| Keine Veranschlagung | |||
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