Beschlussvorlage - 2021/AA/0012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus kameralen Rücklagen in Höhe von 13.300,00 € für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die Aufwendungen für die Verwaltungsüberprüfung  zu mindern sollen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus kameralen Rücklagen 13.300,00 € entnommen werden.

 

Vorläufiger Stand der zweckgebundenen Kapitalrücklage per 31.12.2019 13.389,37 €

Im Haushaltsjahr 2020 wurde keine Entnahme geplant.

(Fusionsprämie abgerechnet – nur noch Bestand aus Zinseinzahlungen)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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