Beschlussvorlage - 2021/GVIv/0092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ivenack fasst den Grundsatzbeschluss zur Nachnutzung des ehemaligen Speichergebäudes (gelegen auf den Flurstücken 64/2 und 65/2 der Flur 6 Gemarkung Ivenack)

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der ehemalige Speicher in Ivenack (gelegen auf den Flurstücken 64/2 und 65/2 der Flur 6 Gemarkung Ivenack) ist ein Einzeldenkmal und bedeutsames Zeugnis der ländlichen Baukultur für Ivenack. Mit seinen Abmaßen von ca. 110 Metern Länge und 15 Metern Breite ist der Speicher ein ortsbildprägendes Gebäude. Der Speicher verfügt über rund 3.300 m² Gesamtfläche auf zwei Geschosse und zusätzlich ein unausgebautes Dach. Der historisch wertvollen Bausubstanz soll nun eine neue Nutzung zugeführt werden.

Aufgrund der nachhaltigen touristischen Entwicklung der Gemeinde Ivenack ist ein Ausbau des Speichers mit verschiedenen neuen Funktionen (z.B. Gaststätte, größerer Regionalmarkt, Informationszentrum, Dienstleistung, Galerie/ Ausstellungsflächen oder auch Vermietung Appartements) angedacht.

Bevor weitergehende Untersuchungen zur möglichen Nachnutzung, zum gegenwärtigen Bauzustand des Gebäudes, zu den denkmalpflegerischen Anforderungen und zu Fördermöglichkeiten für die Planung sowie den Ausbau des Speichers beginnen können, ist aber ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde zwingend erforderlich.      

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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