Beschlussvorlage - 2021/SVS/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Antje Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.09.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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30.09.2021
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Sachverhalt
Im Zuge der Haushaltssicherung und -konsolidierung ist auch eine Überarbeitung der Satzung und Überprüfung einer Erhöhung der Hundesteuer notwendig.
Die bisherige Hundesteuersatzung gilt seit dem Jahr 1997 und zwischenzeitlich gab es keine Änderung der Satzung bzw. Erhöhung der Hundesteuer.
Bei der Überarbeitung der Satzung wurden bereits Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu nicht mehr relevanten Regelungen berücksichtigt.
Folgende Erhöhung ist vorgesehen:
Steuer im Kalenderjahr bisher neu ab 01.01.2022
- für den 1. Hund 30,68 € 36 €
- für den 2. Hund 40,90 € 46 €
- für den 3. und jeden 51,13 € 56 €
weiteren Hund
- für den 1. Hund in den 15,34 € 20 €
Ortsteilen der Reuterstadt Stavenhagen
Die Erhöhung der Hundesteuer würde nach Berechnung mit aktueller Anzahl der steuerpflichtigen Hunde einen Mehrertrag von 2.181,66 € jährlich bedeuten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,6 kB
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