Beschlussvorlage - 2021/SVS/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende

 

Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Haushaltssicherung und -konsolidierung ist auch eine Überarbeitung der Satzung und Überprüfung einer Erhöhung der Hundesteuer notwendig.

Die bisherige Hundesteuersatzung gilt seit dem Jahr 1997 und zwischenzeitlich gab es keine Änderung der Satzung bzw. Erhöhung der Hundesteuer.

Bei der Überarbeitung der Satzung wurden bereits Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu nicht mehr relevanten Regelungen berücksichtigt.

 

Folgende Erhöhung ist vorgesehen:

 

Steuer im Kalenderjahr  bisher  neu ab 01.01.2022

 

- für den 1. Hund   30,68 €            36 €

- für den 2. Hund   40,90 €            46 €

- für den 3. und jeden   51,13 €            56 €

   weiteren Hund

- für den 1. Hund in den  15,34 €            20 €

   Ortsteilen der Reuterstadt Stavenhagen

 

Die Erhöhung der Hundesteuer würde nach Berechnung mit aktueller Anzahl der steuerpflichtigen Hunde einen Mehrertrag von 2.181,66 € jährlich bedeuten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)                            

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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