Beschlussvorlage - 2021/SVS/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ der Reuterstadt Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephanie Stoll
- Einreicher:
- Christine Buchmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.10.2021
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.10.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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21.10.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ der Reuterstadt Stavenhagen im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 2 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert)
für das Gebiet der Gemarkung Stavenhagen, Flur 2, die Flurstücke 36/2, 37/3, 44/2, 44/5, 45/3, 45/5 und Teile aus den Flurstücken 45/6, 45/7 und 67/2 entsprechend dem anliegenden Lageplan
Sachverhalt
Das Areal der „ehemaligen Kofferfabrik“ liegt im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7500 m² und ist gegenwärtig gekennzeichnet durch abbruchreife Betonflächen, Wildwuchs, ältere Garagen und einige Gärten. Die technische Erschließung ist ungeordnet. Insgesamt stellt das Areal derzeit einen städtebaulichen Missstand da.
Das Gelände liegt günstig an der Schnittstelle zwischen der Altstadt und der Weststadt. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. Das Areal ist derzeit in großen Teilen eine devastive Fläche mit hohem Versiegelungsgrad.
Da bauplanungsrechtlich die Entwicklung des Innenbereichs vor der Neuerschließung von Bauflächen im Außenbereich Vorrang hat, wird mit dem Beschluss das Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Bebauungsplan „Alte Kofferfabrik“ liegt im Sanierungsgebiet und entspricht auch der Ausweisung im Flächennutzungsplan.
Es ist das Ziel mit dem Bebauungsplan Baurecht für Wohnbauland zu schaffen. Wegen der innerstädtischen Lage sollen die Wohngebäude aber als Zweigeschosser ausgeführt werden. Nebenanlagen dürfen auch Gründächer erhalten. Trotz der innerstädtischen verdichteten Bauweise, ist ein möglichst geringer Versiegelungsgrad anzustreben. Insgesamt soll das Areal als „WB- besonderes Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Denkbar ist so neben Wohnungen auch die Zulassung von Büro- und Praxisräumen.
Die Öffentlichkeit ist frühzeitig (sh. § 3 Abs. 1 BauGB) über die Planungsziele durch Offenlegung zu informieren.
Die Planungskosten für die Erstellung des Bebauungsplanes können aus zur Verfügung stehenden Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
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Nein |
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1. 12.000 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2021 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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