Beschlussvorlage - 2021/SVS/218
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Fundtierkostenpauschalvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Vonthien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.10.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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21.10.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung Stavenhagen hat in der Sitzung der Stadtvertretung vom 21.06.2018 dem Abschluss eines Fundtierkostenpauschalvertrages mit dem Tierschutzverein Demmin & Umgebung e. V. mit einer jährlichen Pauschale in
Höhe von 1,10 Euro je Einwohner, beginnend ab dem 01.01.2019, zugestimmt
(Beschlussvorlage 2018/SVS/0124). Der Fundtierkostenpauschalvertrag regelt
die Zuführung, Verwahrung, Pflege und Versorgung von Fundtieren.
Im § 10 ist die Möglichkeit der Anpassung des Vertrages zum 01.01.2022 verankert.
Von dieser Möglichkeit macht der Tierschutzverein Demmin & Umgebung e. V. Gebrauch und bittet um eine Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale von 1,10 Euro auf 2,00 Euro je Einwohner ab dem 01.01.2022. Gründe hierfür sind zum einen die steigende Anzahl der Fundtiere und die daraus resultierenden Kosten für die artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere und zum anderen die neuen gesetzlichen Regelungen der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere) vom 2. Juli 2020. Lt. dieser Verwaltungsvorschrift sind
die Fundbehörden verpflichtet, alle aufgefundenen Haustiere als Fundtiere entgegen-zunehmen und angemessen zu verwahren. Haustiere sind Tiere, die üblicherweise
vom Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst lebenden Wildtieren zuzurechnen sind. Weiterhin schreibt die Verwaltungsvorschrift auch die Einrichtung von betreuten Futterstellen für die Versorgung von freilebenden Tieren, wie z. B. Katzen vor, die
aus tierschutzgerechter Sicht nicht mehr in eine häusliche Struktur verwahrt werden können. Der neu angepasste Vertrag beinhaltet u. a., dass diese sogenannten Futterstellen in Eigenverantwortung des Tierschutzvereins betreut und versorgt wer-
den. Des Weiteren sind die Kastrationskosten für freilebende Katzen zukünftig in der Fundtierkostenpauschale enthalten. Bisher sind diese Kosten immer zu-
sätzlich in Rechnung gestellt worden.
Die Unterbringung von Fundtieren ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,5 kB
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