Beschlussvorlage - 2019/SVS/0012/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen.

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Sachverhalt

In der Sitzung der Stadtvertreter vom 19.05.2021 ist beschlossen worden (2021/SVS/0172), mobile Endgeräte für die Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner zu beschaffen. Die entsprechenden Geräte sind ausgeschrieben und bereits geliefert worden.

 

Mit der Aufnahme des Absatzes 7 in den § 11 (Entschädigung) der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen erfolgt eine Anpassung der Hauptsatzung. Mit diesem Absatz wird eine unentgeltliche Bereitstellung mobiler Endgeräte für die Gremienarbeit durch die Reuterstadt Stavenhagen geregelt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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