Beschlussvorlage - 2022/GVIv/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Ivenack im Regionalen Unternehmensnetzwerk Mecklenburgische Schweiz e.V. (RUN e.V.) zum 01.10.2022.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ca. 500,00 € auf dem Produktsachkonto (PSK) 11104.56360000 (Gemeindevertretung/Öffentlichkeitsarbeit) für den Mitgliedsbeitrag RUN e.V. und die pauschale finanzielle Unterstützung gemäß des bestehenden Kooperationsvertrages . Die Deckung erfolgt in voller Höhe über das PSK 61100.40131000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeinde Umlagen/Gewerbesteuerzahlungen). 

 

 

 

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Sachverhalt

Das Regionale Unternehmensnetzwerk Mecklenburgische Schweiz hat sich in den letzten Jahren in unserer Region etabliert. Der RUN e. V. besteht aus 60 Mitgliedern, die aus den unterschiedlichsten Branchen kommen und vom kleinen familiengeführten Betrieb bis hin zum weltweit agierenden Konzern reichen. Das Netzwerk unterstützt die regional ansässigen Unternehmen in den Bereichen Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung. Durch die enge Zusammenarbeit und die Verknüpfung von Kommunen, den Schulen und der Wirtschaft soll das Wirtschaftspotential der Region gehalten und weiterentwickelt werden.

Die Gemeinde Ivenack hat am 09.12.2020 bereits eine Kooperationsvereinbarung mit dem Regionalen Unternehmensnetzwerk Mecklenburgische Schweiz e.V. unterzeichnet, die eine jährliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde in Höhe von 0,50 Euro je Einwohner (ca. 500,00 Euro) beinhaltet.

In der Mitgliederversammlung am 16.06.2021 wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die nunmehr auch Kommunen eine Mitgliedschaft ermöglicht. Die Mitgliedschaft der Reuterstadt Stavenhagen im RUN e.V. bietet eine gute Möglichkeit, die Verbindung zu den ansässigen Unternehmen weiter zu vertiefen bzw. auszubauen, denn eine gut funktionierende Wirtschaft ist ein wesentlicher Stützpfeiler für eine prosperierende Kommune.

Gemäß Beitragsordnung vom März 2022 beträgt der Beitrag für Kommunen 0,50 € pro Einwohner (basierend auf der Erhebung des statistischen Landesamtes). Die im Kooperationsvertrag vereinbarte finanzielle Unterstützung ist aktuell nicht im Haushalt 2022 veranschlagt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

€ ca. 500,00

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

€ ca. 500,00

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto: 

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

  X

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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