Beschlussvorlage - 2022/GVIv/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Gemeinde Ivenack an Frau Brigitte Pötzsch.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) ist die Gemeindevertretung zuständig für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, der höchsten Auszeichnung der Gemeinde. Die Gemeinde Ivenack kann das Ehrenbürgerrecht an Persönlichkeiten verleihen, die sich in herausragender Weise für die Gemeinde verdient gemacht haben. Die Verdienste und Leistungen aufgrund derer das Ehrenbürgerrecht verliehen wird, sollen sich in ganz besonderem Maße auf die Gemeinde Ivenack auswirken. Bisher hat die Gemeinde Ivenack noch nie das Ehrenbürgerrecht verliehen.

Der Bürgermeister hat vorgeschlagen, Frau Brigitte Pötzsch zur 1. Ehrenbürgerin der Gemeinde Ivenack zu ernennen. Die Ernennung soll am 19.09.2022 durch den Bürgermeister erfolgen.

Frau Pötzsch hat vor über 60 Jahren nach dem Studium ihre Tätigkeit in der Polytechnischen Oberschule Ivenack aufgenommen. Seit dieser Zeit engagiert sie sich im herausragenden Maße in der Gemeinde. So war sie Hauptakteurin bei der Gründung eines Dorfclubs, arbeitete eng mit den ortsansässigen Vereinen (Kleingartenverein, SV Handball und Fussball sowie dem Anglerverein) zusammen. Sie organisierten die jährlichen Dorffeste gemeinsam. Als Bürgermeisterin der Gemeinde Ivenack in der Wendezeit setzte sie sich u.a. aktiv für die Erneuerung der Ortsdurchgangsstraße in Ivenack und den Anschluss der Ortslage an die zentrale Abwasseranlage ein. Auch nach Beendigung der Bürgermeistertätigkeit hat Frau Pötzsch aktiv in der Gemeindevertretung Ivenack mitgewirkt und maßgeblich zur Entwicklung der Gemeinde beigetragen. Sie wirkte führend mit bei dem Abschluss des Partnerschaftsvertrages mit der französischen Gemeinde Yvignac. Diese Partnerschaft hat immer noch Bestand und wird regelmaßig gepflegt und gelebt. Ihre Liebe zur Musik war die Voraussetzung für ihr großes Engagement für viele musikalische Aktivitäten in der Gemeinde. Sie förderte regelmäßig junge Talente der Gemeinde indem sie am Nachmittag Gitarrenunterricht gab. So konnte die musikalische Umrahmung vieler Veranstaltungen wie z.B. Dorffeste, Weihnachtsfeiern u.a. gesichert werden. Als Leiterin des Eichenchores Ivenack ermöglichte Sie auch den Erwachsenen in der Gemeinde ihre Leidenschaft zur Musik auszuleben. Sie organisierte jährlich Weihnachtskonzerte mit 3 Chören in der Kirche Ivenack. Das herausragende langjährige Engagement bei der Gestaltung des Gemeindelebens ist Grund dafür, dass Frau Pötzsch bei den Einwohnern sehr beliebt ist und ein hohes Ansehen genießt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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