Beschlussvorlage - 2022/SVS/323
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln zur energetischen Sanierung der Zweifeldhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jens Reichert
- Einreicher:
- Verwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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08.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beauftragt die Verwaltung mit der Teilnahme am Projektaufruf für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 2022. Eingereicht werden soll die energetische Sanierung der Zweifeldturnhalle.
Sachverhalt
Aktuell erfolgt durch den Bund ein Aufruf an die Kommunen, für das o.g. Förderprogramm Projekte einzureichen.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern
(„klima- und ressourcenschonendes Bauen“).
Auch wenn dies das erklärte Ziel der Förderung ist, können wohl auch andere Gebäudeteile saniert werden. So kann hier wohl auch der Sanitärbereich saniert werden.
Die Quote der Förderung beträgt 75%, da sich die Reuterstadt in finanzieller Notlage befindet.
Denkbar ist (neben der aktuellen Reparatur der Fußböden) die Einreichung der energetischen Sanierung des Daches, und der Außenhülle mit Fenstern mit der Sanierung des Sanitärbereiches als „Nebenschauplatz“.
Die Förderbescheide werden frühestens im Januar 2023 ausgegeben. Gesetzt den Fall, dass sofort mit den Ausschreibungen begonnen werden kann, wäre ein Baubeginn im Frühjahr 2023 denkbar. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die Bauzeit für die Reparatur der Fußböden nicht hinreichen um auch diese Maßnahme abzuschließen. Die Bauzeit würde sich höchstwahrscheinlich verlängern.
Der übliche Gremienlauf in den Ausschüssen konnte hier nicht eingehalten werden, da am 30.09.2022 bereits Antragsschluss ist.
Hier sind zunächst keine finanziellen Auswirkungen genannt, da es erst um die Bewerbung von Fördergeldern auf einer ersten Stufe geht. Der Förderantrag würde erst in einer zweiten Stufe gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,3 kB
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