Beschlussvorlage - 2022/SVS/292/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2022.

 

 

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Sachverhalt

 

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 wurde auf Basis der Zuarbeiten der Ämter der Stadtverwaltung erarbeitet.

Im Vergleich zur Haushaltssatzung 2022 verringert sich mit dem 1. Nachtrag das Defizit im Ergebnishaushalt um 1.058.400 EUR auf 3.969.800 EUR. 

Im Finanzhaushalt beträgt der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

mit dem 1. Nachtrag -4.440.500 EUR (Verbesserung um 1.078.600 EUR).

Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beträgt mit dem 1. Nachtrag -2.499.900 EUR (vorher -622.900 EUR).

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 EUR festgesetzt.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden gegenüber dem Haushalt 2022 nicht geändert.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 72,4501VzÄ.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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