Beschlussvorlage - 2022/SVS/343

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für das Waldbad Stavenhagen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde neben der Neuregelung in

§ 2 UStG und durch die Streichung von § 2 Abs. 3 UStG die Kopplung an die Körperschaft aufgehoben.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.

Im Zuge dieser Änderung des UStG wird die seit 25.04.2022 geltende Entgeltordnung geändert.

Die Änderung bezieht sich darauf, dass die Entgelte die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer

beinhalten.

Eine Neukalkulation der Entgelte wurde in diesem Zusammenhang nicht vorgenommen.

 

Seit Anfang der 90-er Jahre wird das Waldbad als Betreib gewerblicher Art haushaltsrechtlich geführt und steuerlich behandelt.

 

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 22.04.2022 außer Kraft.   

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...