Beschlussvorlage - 2022/GVBr/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Briggow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss mit Prüfbericht vom 16.11.2022 geprüften und mit dem Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde vom 16.11.2022 versehenen Jahresabschluss der Gemeinde Briggow zum 31.12.2019 sowie den Schlussbericht über die erfolgte Prüfung für das Jahr 2019 fest.

 

Anlage: Prüfvermerk zum Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Briggow

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Gemeinde Briggow zum 31.12.2019 ist am 16.11.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden (Prüfvermerk siehe Anlage).

 

Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern) geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt     3.400.764,20 EUR

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt   2.070.438,57 EUR

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag                            -19.105,61 EUR 

 

 

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss

der Gemeinde Briggow. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss –

unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Gemeinde Briggow für das Haushalts-jahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde Briggow keine ergänzenden Feststellungen gemacht.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen Fest-stellungen geführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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