Beschlussvorlage - 2022/GVBr/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Briggow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019.

 

Der Bürgermeister nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Er verließ den Raum vor der Abstimmung.

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Gemeinde Briggow zum 31.12.2019 ist am 16.11.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde Briggow keine ergänzenden Feststellungen gemacht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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