Beschlussvorlage - 2022/GVIv/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Am Feldrand" der Gemeinde Ivenack im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha und umfasst die Flurstücken 36, 37, 38, 39 und 40, Flur 2, Gemarkung Markow.

 

 

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Sachverhalt

Der § 13b BauGB sieht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren vor.

 

Planungsziel ist die Festlegung von Wohnbaufläche, um Baurecht für die Errichtung von ca. fünf Eigenheimen zu schaffen.

 

Der Plangeltungsbereich ist im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ivenack als Wohnbaufläche (W) dargestellt.

 

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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