Beschlussvorlage - 2022/GVKn/093

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung Knorrendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2. „Solarpark an der Bahn“.

    Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 35, 36, 38, 41 und 65 in der Gemarkung Kleeth, Flur 2.

    Das Plangebiet ist dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

    Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
     
  2. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Knorrendorf ist das Plangebiet des B-Planes als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des FNP beschlossen.
     
  3. Die Vorentwürfe der Planungen sind zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.
     
  4. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.
     
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Ausbau der erneuerbaren Energien gehört zu den entscheidenden strategischen Zielen der deutschen Energiepolitik, um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 80% bis zum Jahr 2050 zu steigern. Mit dem „Atomausstieg“ und der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Zieles geschaffen.

 

Bis zum Jahr 2025 soll sich die Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt auf die verschiedenen Energieträger verteilen: Wind-energie an Land mit einem Anteil von 12 TWh, Offshore-Windenergie mit 8,25 TWh, Photovoltaik mit 1,6 TWh sowie Bioenergie mit 2,45 TWh.

 

Am 30.07.2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. Gleichzeitig erfolgte eine Novellierung des BauGB 2011. Die Neufassung unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung als eigenständiges Ziel.

 

Die geplante Photovoltaikanlage leistet durch die Nutzung von Strahlungsenergie der Sonne zur Stromerzeugung einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel und reduziert die CO2-Ausschüttung um ca. 8.500 Tonnen/Jahr.

 

Für das nach § 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger Nebenanlagen als zulässig.

 

Das ca. 14 ha große Plangebiet, wovon ca. 13 ha zur Bebauung mit PV-Anlagen genutzt werden soll, befindet sich entlang der Bahnschien und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen umschlossen.

 

Durch die Änderung des FNP sind die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

 

Als Projektentwickler fungiert die D&K Entwicklungs GmbH, Zu den Linden 29 aus 17192 Waren (Müritz).

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...