Beschlussvorlage - 2022/SVS/339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan der

 

                                      Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH

                                      Gülzower Damm 23

                                 in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

 

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2023 der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH 

 

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist…, als Anlage dem Haushalt beizufügen.

Da die Reuterstadt Stavenhagen zu 100 % an der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor.

Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Gesellschaft.

Der Beschluss des Aufsichtsrates der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH zum Wirtschaftsplan erfolgt voraussichtlich am 13.12.2022.

Das Wirtschaftsjahr 2023 ist durch die Auswirkungen des gestiegenen Erdgasbezugspreises gekennzeichnet, deshalb wurde eine Erhöhung des Arbeitspreises der Fernwärme erforderlich.

In die Planung 2023 ff wurde diese Änderung bereits eingearbeitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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