Beschlussvorlage - 2022/SVS/340
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leichenhallen in Pribbenow, Klockow und Basepohl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UstG) wurde neben der Neuregelung in
§ 2b UstG und durch die Streichung von § 2 Abs. 3 UstG die Kopplung an die Körperschaft aufgehoben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.
Die Leichenhallen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Pribbenow, Klockow und Basepohl befinden sich im Eigentum der Stadt Stavenhagen (Grundstück und Gebäude).
Die Friedhöfe (ohne Leichenhallen) in Klockow und Basepohl stehen im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Ivenack. Der Friedhof in Pribbenow befindet sich im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Stavenhagen.
Für die Nutzung der Leichenhallen auf den genannten Friedhöfen sind Gebühren zu entrichten. Da durch die Stadt Stavenhagen keine weiteren Leistungen für diese Friedhöfe (z. B. Grabnutzung) angeboten werden, fällt die Nutzung der Leichenhallen steuerlich unter den Begriff der Vermietung und Verpachtung.
Eine Neukalkulation bzw. Berechnung der Nutzungsgebühren für die Leichenhallen wurde nicht vorgenommen.
Mit der 1. Änderung der Gebührensatzung wird klargestellt, dass die zu erhebenden Gebühren die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer enthalten.
Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen müssen durch erneute Änderung der Gebührensatzung ausgeglichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128,4 kB
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