Beschlussvorlage - 2022/SVS/342
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde neben der Neuregelung in
§ 2 UStG die Streichung von § 2 Abs. 3 UStG die Kopplung an die Körperschaft aufge-hoben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.
Im Zuge dieser Änderung des UStG wird die seit dem 21.12.2021 geltende Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren geändert.
Die Änderungssatzung umfasst nur die Änderung der Anlage zur Satzung, die Gebührentabelle.
Für die Gebühren unter den Nummern 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 wird ab dem 01.01.2023 die Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Alle anderen in der Anlage aufgeführten Verwaltungsleistungen werden ohne Mehrwertsteuer berechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,1 kB
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