Beschlussvorlage - 2022/SVS/342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

 

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Sachverhalt

Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde neben der Neuregelung in

§ 2 UStG die Streichung von § 2 Abs. 3 UStG die Kopplung an die Körperschaft aufge-hoben.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.

Im Zuge dieser Änderung des UStG wird die seit dem 21.12.2021 geltende Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren geändert.

 

Die Änderungssatzung umfasst nur die Änderung der Anlage zur Satzung, die Gebührentabelle.

Für die Gebühren unter den Nummern 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 wird ab dem 01.01.2023 die Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

Alle anderen in der Anlage aufgeführten Verwaltungsleistungen werden ohne Mehrwertsteuer berechnet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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