Beschlussvorlage - 2022/SVS/344
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde neben der Neuregelung in
§ 2 b UStG und mit der Streichung von § 2 Abs. 3 UStG die Kopplung an die Körperschaft aufgehoben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.
Im Zuge dieser Änderung des UStG wird die seit dem 27.12.2021 geltende Entgeltordnung
neu gefasst.
In der neu erstellten Entgeltordnung wurde im § 4 Entgelte für die Nutzung die Berechnung der ausgewiesenen Entgelte zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer aufgenommen.
Diese Regelung hat für die Benutzergruppen II, III und IV eine erhöhte Zahllast zur Folge, ermöglicht aber der Stadt Stavenhagen gemäß den geltenden Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts einen anteiligen Vorsteuerabzug für die Aufwendungen, die die Stadt zur Unterhaltung bzw. Sanierung der Hallen hat.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,4 kB
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