Beschlussvorlage - 2022/GVKi/069
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kittendorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Reinke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Kittendorf
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Entscheidung
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11.01.2023
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Beschlussvorschlag
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Die Gemeindevertretung Kittendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kittendorf".
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücken 49 und 57 der Flur 1 in der Gemarkung Kittendorf sowie
die Flurstücken 80/3, 109, 110, 111 und 112 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Kittendorf.
Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
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Die Vorentwürfe der Planungen sind zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.
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In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Fläche wird derzeit zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt und erfüllt die Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik. Im Landesentwicklungsplan werden für die Nutzung der Solarenergie Flächen an Bahnanlagen und Bundesstraßen forciert; diese Voraussetzung liegt hier nicht vor, daher muss ein sog. Zielabweichungsverfahren beim Land beantragt werden.
In der Gemeinde Kittendorf liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor. Mit der Planung wird ein sogenannter „vorzeitiger Bebauungsplan“ angestrebt, der somit genehmigungspflichtig ist. Die Steuerung von Vorhaben zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfolgt jedoch grundsätzlich mittels Bebauungsplänen.
Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines "Sondergebietes Photovoltaik".
Die Kosten der Planung trägt der Bauherr, die Firma Oertzen-Tretow GbR.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,7 MB
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