Beschlussvorlage - 2022/SVS/346
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Peene" mit Sitz in Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Antje Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.01.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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26.01.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen für das Jahr 2023.
- Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 3.Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen.
Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat auf der Verbandsversammlung am 07.12.2022 eine Erhöhung des Hebesatzes ab dem Jahr 2023 von 11 Euro je Beitragseinheit auf 12,50 Euro je Beitragseinheit beschlossen. Begründet wurde die notwendige Beitragserhöhung mit den Preissteigerungen in allen Bereichen. Ohne diese Erhöhung wäre die Handlungsfähigkeit des Verbandes in 2023 nicht gewährleistet.
Die bisher durch die Stadt Stavenhagen erhobene Gebühr reicht zur Deckung der anfallenden Kosten nicht mehr aus. Würden die Gebühren in bisheriger Höhe auch 2023 erhoben werden, würden der Stadt Stavenhagen Mehrkosten in Höhe von ca. 3.930 Euro entstehen. Durch eine Überarbeitung der bisherigen Kalkulation zur Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ und damit verbundenen Gebührenerhöhung, können diese Mehrkosten auf alle Gebührenpflichtigen umgelegt werden und eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes wird vermieden.
Die jährliche Gebühr wird nach Beitragseinheiten (BE) festgesetzt. Die Summe der Beitragseinheiten errechnet sich wie folgt:
Grundstücksgröße x Faktor = Grundbeitragseinheit
Der Faktor ergibt sich aus der Beitragsklasse, in die die Reuterstadt Stavenhagen beim WBV „Obere Peene“ auf Grund der Gewässerdichte eingestuft wurde. Derzeit ist die Reuterstadt Stavenhagen in die Beitragsklasse 6 eingeordnet, was zu einem Faktor von 2,3 führt.
Der WBV „Obere Peene“ hat eine Veranlagungsregel in seiner Satzung verankert, auf deren Grundlage sich die Zu- und Abschläge berechnen. Grundlage ist die Nutzungsart des Grundstückes. So ist zum Beispiel für Gebäude- und Freiflächen ein Zuschlag in Höhe von 600 % festgelegt. Bei Wasserflächen gibt es einen Abschlag in Höhe von 90 % und bei Acker- und Grünlandflächen weder einen Zu- noch einen Abschlag. Weist ein Grundstück mehrere Nutzungsarten auf, so wird die Beitragseinheit nach Nutzungsarten getrennt berechnet.
Für die Ermittlung der Beitragseinheiten werden auf die Grundbeitragseinheiten die Zu- oder Abschläge angewendet (Beispiel: 1 Grundbeitragseinheit der Nutzungsart Gebäude- und Freifläche ergibt durch den Zuschlag von 600 % = 7 Beitragseinheiten).
Gemäß der anliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 13,15 € je Beitragseinheit.
Jeder Gebührenpflichtige zahlt eine Mindestgebühr von 1 Beitragseinheit in Höhe von 13,15 €.
Ergibt sich bei der tatsächlichen Berechnung für den Gebührenpflichtigen ein Wert von mehr als 1 Beitragseinheit, wird nach den tatsächlichen Beitragseinheiten berechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)
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2. Jährliche Folgekosten/ -lasten
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3. Finanzierung/ Eigenanteil (i.d.R.=Kreditbedarf)
€ |
4. Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit: HH-Jahr: Sachkonto: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt mit: HH-Jahr: Finanzkonto: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150 kB
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2
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(wie Dokument)
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105,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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114 kB
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