Beschlussvorlage - 2022/SVS/347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung der Beschlüsse 2022/SVS/333 vom 27.10.2022

 

  1. „Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Vereinbarung zwischen der

Reuterstadt Stavenhagen

Schloss 1

17153 Stavenhagen

und der

            AWO Sozialdienst gGmbH

            Malchiner Straße 28

            17153 Stavenhagen

            zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils nach der LEFDRL M-V in

            Höhe von

                                  800.000,00 EURO

                          (achthunderttausend 00/00 EURO)

            durch die Stadt Stavenhagen für das Vorhaben „Sanierung /Revitalisierung Haus

            „Grünschnabel“ in Stavenhagen“. “

 

  1. „Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in

       Höhe von

                                 800.000,00 EURO

                        (achthunderttausend 00/00 EURO)

 

             Produktsachkonto 36100.013000 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.        

                                                                   Investitionszuschuss

             als Kofinanzierungsanteil der Stadt Stavenhagen für die Sanierung der      

             Kindertagesstätte „Grünschnabel“ (Träger AWO Sozialdienst gGmbH Stavenhagen)

             gem. Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung

             devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V).

             Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe über eine  

             zweckgebundene Zuwendung der AWO Sozialdienst gGmbH an die Stadt

             Stavenhagen.“

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung fasste in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die o.g. Beschlüsse zur Finanzierung des kommunalen Kofinanzierungsanteils für die Sanierung der Kita „Grünschnabel“ in Stavenhagen.

Die AWO Sozialdienst gGmbH stellte am 28.10.2022 den Antrag auf Förderung des Vorhabens incl. der Kofinanzierungs-Erklärung der Stadt Stavenhagen und überwies mit gleichem Datum den vereinbarten Betrag auf das Konto der Stadtverwaltung.

Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen durch das LFI M-V (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) wurde die Stadt aufgefordert, die mit der AWO abgeschlossene Vereinbarung zur Prüfung vorzulegen.

Durch das LFI wurde der Stadt am 05.12.2022 mitgeteilt, dass die abgeschlossene Vereinbarung mit der AWO nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und somit nicht gültig ist. Weiterhin wurde die Stadt aufgefordert bis zum 15.12.2022 eine gültige Kofinanzierungserklärung einzureichen, da bereits am 16.12.2022 der Projektwahllauf beim LFI durchgeführt wird.

Diese Vorgehensweise und die Terminsetzung wurde auch mit der AWO durch das LFI besprochen.

Erst am 15.12.2022 bat der Geschäftsführer der AWO um ein Gespräch mit dem Bürgermeister zur Klärung der Kofinanzierung durch die Stadt Stavenhagen.

Das Ergebnis des Gesprächs wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 15.12.2022 vorgestellt und durch die Stadtvertretung der Beschluss zur Bereitstellung der Kofinanzierung über die Erlöse aus dem Verkauf der Kita „Mischka“ und des Flurstückes 333 der Flur 3 der Gemarkung Stavenhagen gefasst.

Ein entsprechender Kaufantrag der AWO liegt mit Datum vom 20.12.2022 der Verwaltung vor.

Somit sind die beiden Beschlüsse der Stadtvertretung vom 27.10.2022 aufzuheben und der bereits eingezahlte Betrag an die  AWO auszuzahlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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