Beschlussvorlage - 2023/GVIv/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Ergänzung des § 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ivenack um den folgenden Absatz:

(4) Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Beifügung der Beschlussvorlagen über das Ratsinformationssystem auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen (http://www.stavenhagen.de). Die Vorlagen werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung über den nichtöffentlichen Login-Bereich zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig sind die öffentlichen Vorlagen auch allgemein im Ratsinformationssystem zugänglich. Das Verlangen von einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.

 

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Sachverhalt

In der letzten Gemeindevertretersitzung hat die Gemeindevertretung besprochen, dass die Geschäftsordnung ergänzt werden soll, damit zukünftig die elektronische Ladung erfolgen kann. Bereits im Mai 2022 wurden alle Mitglieder der Gemeindevertretung mit mobilen Endgeräten ausgestattet, so dass die technischen Voraussetzungen für die elektronische Ladung vorliegen. Gemäß § 29 Abs.1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann jedes Mitglied der Gemeindevertretung verlangen, seine Einladung weiterhin schriftlich statt elektronisch zu erhalten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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