Beschlussvorlage - 2023/GVIv/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ivenack
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Grit Lüders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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14.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Ergänzung des § 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ivenack um den folgenden Absatz:
(4) Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Beifügung der Beschlussvorlagen über das Ratsinformationssystem. Die Vorlagen werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung über den nichtöffentlichen Login-Bereich zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig sind die öffentlichen Vorlagen auch allgemein im Bürgerinformationssystem zugänglich. Das Verlangen von einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.
Der Beschluss 2023/GVIv/185 wird aufgehoben.
Sachverhalt
In der Gemeindevertretersitzung vom 13.12.2022 hat die Gemeindevertretung besprochen, dass die Geschäftsordnung ergänzt werden soll, damit zukünftig die elektronische Ladung erfolgen kann. Hierzu erfolgte die Beschlussfassung in der Sitzung vom 21.02.2023.
Der gefasste Beschluss (2023/GVIv/185) ist aufzuheben, da die Angaben im Beschlusstext nicht vollständig zutreffend sind.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Der Teilsatz „auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen (http://www.stavenhagen.de)“ war zu streichen.
- Im Satz „Gleichzeitig sind die öffentlichen Vorlagen auch allgemein im Bürgerinformationssystem zugänglich.“, wurde das Wort Ratsinformationssystem durch Bürgerinformationssystem ersetzt.
Gemäß § 29 Abs.1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann jedes Mitglied der Gemeindevertretung verlangen, seine Einladung weiterhin schriftlich statt elektronisch zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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