Beschlussvorlage - 2023/GVGü/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung Gülzow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung derVerbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen ab 2023.

 

2. Die Gemeindevertretung Gülzow beschließt die anliegende 3. Änderungssatzung der Gemeinde Gülzow  über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und  Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen.

 

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Sachverhalt

In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „ Obere Peene“ Neukalen am 07.12.2022 wurde die Erhöhung des Hebesatzes je Beitragseinheit (BE) von 11,00 Euro auf 12,50 Euro ab dem Jahr 2023 beschlossen.

 

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen hat in der Verbandsversammlung am 02.12.2021 die Erhöhung des Zuschlages für versiegelte Flächen von 200 % auf 400 % ab dem Jahr 2023 beschlossen.

 

Beide Wasser- und Bodenverbände begründeten die Erhöhung mit den gestiegenen Material- und Betriebsmittelpreisen. Die enormen Kostensteigerungen können nicht mehr durch die Rücklagen der Verbände abgedeckt werden.

 

Durch die Erhöhung der Hebesätze müssen die Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände neu kalkuliert werden, da sonst eine Deckung der Kosten nicht mehr gewährleistet ist und die Gemeinden die Mehrkosten aus dem Haushalt zu tragen haben.

 

Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Gülzow ergeben sich  folgende Änderungen:

 

 

 

 

 

                          2022

                        2023

WBV „ Obere Peene“

 

je BE                  11,49 €

 

je BE                12,28 €

 

Grundgebühr       9,00 €

 

Mindestgebühr 12,28 €

 

WBV „Untere Tollense/

Mittlere Peene“

 

je BE                    8,92 €

 

je BE                  9,29 €

 

Grundgebühr       9,00 €

 

Mindestgebühr   9,29 €

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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