Beschlussvorlage - 2023/GVKn/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Knorrendorf geben zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers dem Kameraden Mathias Müller die Zustimmung.

 

2. Kamerad Mathias Müller wird mit Wirkung vom 09.04.2022 zum Ehrenbeamten der Gemeinde Knorrendorf ernannt.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402),§ 12 Abs. 1 wählten die aktiven Mitglieder der Feuerwehr am 09.04.2022 Kamerad Mathias Müller zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kastorf.

 

Von 18 aktiven Wahlberechtigten nahmen 16 Kameradinnen und Kameraden an der Wahl teil. Kamerad Mathias Müller wurde einstimmig zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes, bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung werden die Gewählten zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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