Beschlussvorlage - 2023/GVRi/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow gibt zur Wahl der Wehrführerin der Kameradin Michaela Höppner die Zustimmung.

 

2. Kameradin Michaela Höppner wird mit Wirkung vom 02.07.2021 zur Ehrenbeamtin der Gemeinde Ritzerow ernannt.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402),§ 12 Abs. 1 wählten die aktiven Mitglieder der Feuerwehr am 02.07.2021 Kameradin Michaela Höppner zur Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerow.

 

Kameradin Michaela Höppner wurde einstimmig zur Wehrführerin gewählt.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes, bedarf die Wahl der Wehrführerin der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung werden die Gewählten zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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