Beschlussvorlage - 2023/GVRi/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow gibt zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers dem Kameraden Florian Risch die Zustimmung.

 

2. Kamerad Florian Risch wird mit Wirkung vom 16.12.2022 zum Ehrenbeamten der Gemeinde Ritzerow ernannt.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402),§ 12 Abs. 1 wählten die aktiven Mitglieder der Feuerwehr am 16.12.2022 Kamerad Florian Risch zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ritzerow.

 

Kamerad Florian Risch wurde einstimmig zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung werden die Gewählten zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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