Beschlussvorlage - 2023/SVS/380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Aufhebungssatzung zur 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leichenhallen in Pribbenow, Klockow und Basepohl.

 

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Sachverhalt

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 15.12.2022 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leichenhallen in Pribbenow, Klockow und Basepohl beschlossen ( 2022/SVS/340) .

Zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass ab dem 01.01.2023 die Anwendung des § 2 b UStG  für  juristische Personen des öffentlichen Rechts zwingend erforderlich wird. Am 16.12.2022 stimmte der Bundesrat im Zuge der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 einer erneuten Verlängerung der Erstanwendung des § 2 b UstG um zwei weitere Jahre zu. Somit kommen die umsatzsteuerrechtlichen Folgen die Reuterstadt Stavenhagen erst ab dem 01.01.2025 zur Anwendung. Demzufolge ist die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leichenhallen in Pribbenow, Klockow und Basepohl aufzuheben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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