Beschlussvorlage - 2023/SVS/376

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Vorschlagsliste, aus der die Schöffen nach § 42 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG gewählt werden, ist von der jeweiligen Gemeinde aufzustellen (§ 36 Abs. 1 S 1. GVG). Der Präsident des Landgerichts legt gemäß § 36 Abs. 4 GVG fest, wie viele Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinden aufzunehmen sind. Maßstab für seine Festlegung ist die Einwohnerzahl der Gemeinde.

 

Für die Stadt Stavenhagen sind mindestens 9 Schöffinnen/ Schöffen als Vorschlag für die Schöffenwahl 2023 (Amtszeit 2024 – 2028) zu benennen. 

 

Um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Stavenhagen haben sich 9 Personen beworben.

Die Vorschlagslisten sollen bis zum 01.05.2023 durch die Gemeinden aufgestellt, spätestens bis zum 01.06.2023 mindestens 1 Woche öffentlich ausgelegt und bis zum 01.07.2023 beim Amtsgericht Neubrandenburg eingereicht werden.

In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt dann der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffen für die nächsten 5 Geschäftsjahre aus.

Für die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtvertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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