Beschlussvorlage - 2023/SVS/376
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste Schöffen für die Amtszeit 2024-2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Vonthien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
27.04.2023
|
Sachverhalt
Die Vorschlagsliste, aus der die Schöffen nach § 42 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG gewählt werden, ist von der jeweiligen Gemeinde aufzustellen (§ 36 Abs. 1 S 1. GVG). Der Präsident des Landgerichts legt gemäß § 36 Abs. 4 GVG fest, wie viele Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinden aufzunehmen sind. Maßstab für seine Festlegung ist die Einwohnerzahl der Gemeinde.
Für die Stadt Stavenhagen sind mindestens 9 Schöffinnen/ Schöffen als Vorschlag für die Schöffenwahl 2023 (Amtszeit 2024 – 2028) zu benennen.
Um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Stavenhagen haben sich 9 Personen beworben.
Die Vorschlagslisten sollen bis zum 01.05.2023 durch die Gemeinden aufgestellt, spätestens bis zum 01.06.2023 mindestens 1 Woche öffentlich ausgelegt und bis zum 01.07.2023 beim Amtsgericht Neubrandenburg eingereicht werden.
In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt dann der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffen für die nächsten 5 Geschäftsjahre aus.
Für die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtvertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
X |
Nein |
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
143,8 kB
|
