Beschlussvorlage - 2023/SVS/381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen.

 

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Sachverhalt

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 15.12.2022 wurde die Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen beschlossen (2022/SVS/344).

Zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass ab dem 01.01.2023 die Anwendung des § 2b UstG für juristische Personen des öffentlichen Rechts zwingend erforderlich wird. Am 16.12.2022 stimmte der Bundesrat im Zuge der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 einer erneuten Verlängerung der Erstanwendung des § 2b UstG um weitere zwei Jahre zu. Somit kommen die umsatzsteuerrechtlichen Folgen für die Reuterstadt Stavenhagen erst ab dem 01.01.2025 zur Anwendung.

 

Demzufolge ist die Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen zu ändern bzw. neu zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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