Beschlussvorlage - 2023/SVS/382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 i. V. mit § 32 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wählen die Mitglieder der Stadtvertretung am 27.04.2023 den Stadtpräsidenten der Reuterstadt Stavenhagen mit Wirkung zum 01.05.2023.

 

 

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Sachverhalt

Die Wahl des Stadtpräsidenten wird notwendig, da Herr Klaus Salewski, der in der konstituierenden Sitzung der Reuterstadt Stavenhagen am 27.06.2019 zum Stadtpräsidenten gewählt wurde, mit Schreiben vom 09.03.2023 sowohl vom Amt des Stadtpräsidenten zurückgetreten war als auch sein kommunalpolitisches Mandat in der Stadtvertretung niedergelegt hatte. Der Verzicht wurde mit Wirkung vom 01.05.2023 erklärt, weshalb ab dem 01.05.2023 die Wahlstelle des Stadtpräsidenten neu zu besetzen ist.

 

Wahlverfahren:

 

Es wird durch Handzeichen offen, auf Antrag eines Stadtvertreters geheim abgestimmt.

Bei der offenen Wahl sind Stimmzähler zu bestimmen; bei der geheimen Wahl ist ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand ist aus je einem Mitglied der Fraktionen zu bilden, fraktionslose Mitglieder sind ebenfalls an der Mitarbeit zu beteiligen.

 

Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, welcher über die Wahl informiert und über den Ablauf der Wahl in einem Wahlgang abstimmen lässt.

 

Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren (einfache Mehrheit). Jedes Mitglied der Stadtvertretung hat eine Stimme. Ist bei der geheimen Wahl auf den vorbereiteten Stimmzetteln mehr als ein Kreuz oder kein Eintrag ist der Stimmzettel ungültig.

 

a)    mehrere Kandidaten stehen zur Wahl

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom amtierenden Stadtpräsidenten gezogen wird.

 

b)   es steht nur ein Kandidat zur Wahl

Soweit nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn dieser mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Nach Abschluss des Wahlverfahrens informiert der Vorsitzende des Wahlvorstandes über das Wahlergebnis. Der amtierende Stadtpräsident verpflichtet den neu gewählten Stadtpräsidenten und weist nochmals darauf hin, dass das Amt des neu gewählten Stadtpräsidenten ab dem 01.05.2023 wahrgenommen wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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