Beschlussvorlage - 2023/GVJü/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Kameraden David König zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Jürgenstorf, sowie die Ernennung zum Ehrenbeamten.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- André Netzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Jürgenstorf
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Entscheidung
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10.05.2023
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Sachverhalt
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-
gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402),§ 12 Abs. 1 wählten die aktiven Mitglieder der Feuerwehr am 03.03.2023 Kamerad David König zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Jürgenstorf.
Kamerad David König wurde einstimmig zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes, bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung werden die Gewählten zum Ehrenbeamten ernannt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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