Beschlussvorlage - 2023/GVJü/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf beschließt den Abschluss der Projektvereinbarung mit der

Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH, Gülzower Damm 23, 17153 Stavenhagen

 

zum Vorhaben

 

„CO2-freie Wärmelieferung aus dem Fernwärmenetz Stavenhagen zur Einspeisung in das Fernwärmenetz der Wärmeversorgung Jürgenstorf“. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Jürgenstorf ist mehrheitliche Gesellschafterin der Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH.

Die Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH als zweite Gesellschafterin möchte mit der Gemeinde Jürgenstorf als Hauptgesellschafterin der Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH das Projekt

 

„CO2-freie Wärmelieferung aus dem Fernwärmenetz Stavenhagen zur Einspeisung in das Fernwärmenetz der Wärmeversorgung Jürgenstorf“

 

realisieren.

 

Die Projektvereinbarung ist die Arbeitsgrundlage für die bevorstehende Erarbeitung eines Fernwärmeliefervertrags durch die Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH an die Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH, der im Ergebnis dieser Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen werden soll.

Mit der Lieferung der Fernwärme über eine neue Transportleitung von Stavenhagen nach Jürgenstorf schafft die Gemeinde die Voraussetzungen zur Dekarbonisierung der örtlichen Wärmeversorgung und zur Einhaltung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes.

Mit der Umsetzung der vertraglichen Beziehungen werden mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn in 2027 die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes in Jürgenstorf vor 2045 bereits erreicht.

Der Entwurf der Projektvereinbarung mit Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein   x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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