Beschlussvorlage - 2023/GVJü/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Geschäftsordnung der Gemeinde Jürgenstorf. Die Geschäftsordnung ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Geschäftsordnung vom 04.12.2013 tritt nach Bekanntmachung außer Kraft.

 

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Sachverhalt

In der letzten Gemeindevertretersitzung vom 15.03.2023 hat die Gemeindevertretung besprochen, dass die Geschäftsordnung abgeändert werden soll, damit zukünftig die elektronische Ladung erfolgen kann. Gemäß § 29 Abs.1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann jedes Mitglied der Gemeindevertretung verlangen, seine Einladung weiterhin schriftlich statt elektronisch zu erhalten. In der Gemeinde Jürgenstorf ist das vorliegend der Fall – das Verlangen nach einer schriftlichen Einladung ist schriftlich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu richten.

Die Geschäftsordnung wurde hinsichtlich der elektronischen Ladung (im § 1 wurde der 4. Absatz eingefügt), der Sprachform (§ 18 neu eingefügt) und einigen Rechtschreibfehlern angepasst.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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