Beschlussvorlage - 2023/GVIv/195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wurde Kamerad Heiko Peters zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Die 6-jährige Amtszeit des Kameraden Heiko Peters als stellvertretender Wehrführer endete mit der Neuwahl am 01.04.2022.

 

Da die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis funktionsgebunden ist, ist Kamerad Heiko Peters mit Wirkung vom 01.04.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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