Beschlussvorlage - 2023/GVIv/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Aufhebungssatzung zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die   Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ivenack (2022/GVIv/178).

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Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ivenack beschlossen (2022/GVIv/178).

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass ab dem 01.01.2023 die Anwendung des § 2 b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts zwingend erforderlich wird.

Am 16.12.2022 stimmte der Bundesrat im Zuge der Verabschiedung des Jahressteuer-gesetzes 2022 einer erneuten Verlängerung der Erstanwendung des § 2b UStG

um weitere zwei Jahre zu.

Somit kommen die umsatzsteuerrechtlichen Folgen für die Gemeinde Ivenack erst ab dem 01.01.2025 zur Anwendung.

Demzufolge ist die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ivenack aufzuheben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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